Sanierung des areals

In einem zentralen Bereich des Areals zwischen der Monbijoubrücke und dem Jugend- und Kulturzentrum Gaskessel befindet sich die relevanteste Verschmutzung (Kernzone im Situationsplan). Diese Kernzone ist bezüglich Grundwasserschutz sanierungsbedürftig und muss von Gesetzes wegen saniert werden. Auf einer Fläche von rund 5'000 m2 wird der Untergrund fünf bis elf Meter tief abgetragen. Insgesamt werden so ca. 34'000 m3 Material ausgehoben, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend aufbereitet oder direkt entsorgt. Anschliessend wird die Baugrube mit geeignetem Aushubmaterial wieder aufgefüllt. Zum Schutz vor Staub und Gerüchen finden diese Sanierungsarbeiten in einem Zelt mit Unterdruck statt. Zudem wird das abgepumpte Grundwasser in einer Wasseraufbereitungsanlage gereinigt. Die Sanierungsarbeiten dauern voraussichtlich bis im Frühjahr 2024.

ÜBERSICHT UND MEILENSTEINE

Baustart

Baudauer: 30. August 2021  – Mitte September 2021

  • Baubeginn

  • Baustelleninstallation

  • Provisorischer Bauzaun

  • Rodungsarbeiten

Vorarbeiten

Baudauer: September – Dezember 2021

  • Umlegung Kanalisations- und Werkleitungen

  • Installation Wasseraufbereitungsanlage

  • Stellen Bau- und Spundwände (lärmintensiv)

  • Bau Filterbrunnen

  • Abtrag Oberboden

Montage Einhausungen

Baudauer: Januar – März 2022

  • Stellen Zelt

  • Installation Luftaufbereitungsanlage

Sanierungsarbeiten

Baudauer: April 2022 – März 2023

  • Aushub in 3 Etappen auf -7 Meter

  • Austauschbohrungen (tiefer als -7 Meter) im nordöstlichen Bereich

Wiederauffüllung und Demontage Einhausungen

Baudauer: April 2023 – September 2023

  • Demontage Einhausungen

  • Wiederauffüllung in Etappen


Instandstellungs- und Umgebungsarbeiten

Baudauer: September 2023 – Frühling 2024

  • Rückbau Spundwände (lärmintensiv)

  • Rückbau Baustelleninstallation

  • Umgebungsarbeiten

  • Fertigstellungsarbeiten

  • Ausblick ökologische Instandstellung

Nachnutzung des Areals

Auf der zentrumsnahen Industriebrache soll ein urbanes und vielseitig genutztes Quartier entstehen. Für die Entwicklung des Bauprojekts zur Nachnutzung des Areals wird die Stadt Bern zuständig sein. Ihr kommt auch die Planungshoheit zu. Die Stadtberner Stimmbevölkerung wird letztendlich über die notwendige Zonenplanänderung und somit über die künftige Nutzung entscheiden können.

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Besetzung des Areals

Nicht von der Sanierung betroffen ist der Bereich zwischen dem Jugend- und Kulturzentrum Gaskessel und der Sportanlage Schönau. Dieses Gelände wurde Anfang Juli 2018 vom Kollektiv «Anstadt» besetzt. Energie Wasser Bern hat gleich nach der Besetzung das Gespräch mit dem Kollektiv gesucht und einen befristeten Gebrauchsleihvertrag ausgehandelt. Dieser legalisiert die Zwischennutzung vorübergehend und regelt die Bedingungen der Duldung – unter dem Vorbehalt, dass die Besetzung den Betrieb von Energie Wasser Bern nicht stört sowie ruhig, geordnet und konfliktfrei abläuft.

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Für weitere Auskünfte

Bei Fragen oder Anliegen erreichen Sie Tobias Gastpar, Projektleiter ewb, während der Sanierungsarbeiten wie folgt:

Telefon 031 321 35 97
E-Mail senden

Häufig gestellte Fragen

Im Bereich der Kernzone wird auf einer Fläche von rund 5’000 m2 der Untergrund fünf bis elf Meter tief abgetragen. Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels werden dafür Spundwände erstellt und das Grundwasser in der Baugrube temporär abgesenkt. Insgesamt werden so ca. 34'000 m3 Material ausgehoben. Dieses Material wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbereitet oder direkt entsorgt. Im Anschluss wird die Baugrube mit geeignetem Aushubmaterial wieder aufgefüllt.

Das verschmutzte Material befindet sich im Untergrund und ist ohne Grabarbeiten nicht zugänglich. Entsprechend besteht keine unmittelbare Gefährdung für die Bevölkerung und die Nutzer des Areals sowie der benachbarte Aare. Energie Wasser Bern und die vom Unternehmen beauftragten Fachplaner sind sich der exponierten Lage der Baustelle aber bewusst und haben deshalb freiwillig über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vorsorglich umfassende Vorkehrungen und Schutzmassnahmen bezüglich Geruch, Emissionen, Wasserbehandlung und Verkehr getroffen.

Beim Aushub des verschmutzten Materials ist mit starken Geruchsemissionen zu rechnen. Deshalb hat sich Energie Wasser Bern freiwillig dazu entschieden, die Baugrube mit einem Zelt einzuhausen. Das Zelt wird im Unterdruck gehalten, um einen Austritt von Gerüchen oder Staub zu verhindern. Die Abluft des Zeltes wird vor dem Austritt über einen Aktivkohlefilter gereinigt. Eine Schmutzschleuse mit Radwaschanlage am Ausgang des Zeltes verhindert den Austrag von Staub und Schmutz im Baustellenbereich und ins öffentliche Strassennetz. Bei Bedarf wird der Baugrund im und um das Zelt während den Umgrabarbeiten befeuchtet, was die Entwicklung von Staub unterbindet. Messstationen ausserhalb des Zeltes überprüfen die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen fortlaufend. Transporte von stark verschmutztem Material erfolgen in luftdichten Containern. Des Weiteren wird das für die Grundwasserabsenkung abgepumpte Grundwasser vor Ort in einer Wasseraufbereitungsanlage gereinigt. Die Effizienz der Aufbereitungsanlage wird laufend mit chemischen Wasseranalysen überwacht. Sämtliche Messungen und Massnahmen erfolgen in enger Absprache mit dem zuständigen Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA).

Energie Wasser Bern plant den Start der Sanierung ab Ende August 2021 und den Abschluss der Sanierungsarbeiten bis 2023.

Die Stadtberner Stimmbevölkerung hat dem Kauf des Gaswerkareals zugestimmt. Seit dem 1. Januar 2021 gehört dieses nur der Stadt Bern. Auf der Industriebrache soll ein urbanes und vielseitig genutztes Quartier entstehen. Für die Entwicklung des Bauprojekts zur Nachnutzung des Areals wird die Stadt Bern zuständig sein. Ihr kommt auch die Planungshoheit zu. Die Stadtberner Stimmbevölkerung wird letztendlich über die notwendige Zonenplanänderung und somit über die künftige Nutzung entscheiden können.

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat entschieden, dass der Gaskessel am heutigen Standort bleibt. Der Betrieb des Gaskessels wird durch die Sanierungsarbeiten nicht wesentlich gestört oder eingeschränkt.

Bis die notwendigen Planungsgrundlagen und Volksabstimmungen für eine neue Bebauung vorliegen und durchgeführt wurden, soll das Areal, dort wo es möglich ist, zwischengenutzt und besser zugänglich gemacht werden. Neben den bestehenden Nutzungen und dem Sanierungsperimeter gibt es einen Arealteil zwischen der Monbijoubrücke und der alten Mauer am Zirkusplatz, der für eine Zwischennutzung zur Verfügung steht. Informationen zu laufenden und geplanten Zwischennutzungsprojekten finden Sie hier. Interessierte Personen und Organisationen können sich mit ihren Anfragen direkt beim Schönau-Sandrain-Leist, oder bei der Koordinationsstelle Zwischennutzung der Stadt Bern melden.

Energie Wasser Bern hat grundsätzlich Verständnis für das Bedürfnis nach Zwischennutzungen und bietet entsprechend Hand, wo es die Gegebenheiten ermöglichen. Objektiv stört die Zwischennutzung den Betrieb von Energie Wasser Bern und anscheinend auch die Anwohnerschaft nicht. So blieben Beschwerden bisher weitestgehend aus und auch ein Baugesuchsverfahren für die befristete Zwischennutzung ohne Einsprachen. Dementsprechend wird die Besetzung geduldet, solang sie den Betrieb nicht stört sowie ruhig, geordnet und konfliktfrei abläuft. Die aktuelle Lösung wurde unter Begleitung der Koordinationsstelle Zwischennutzung der Stadt Bern und in Absprache mit der Stadt Bern als neue Grundeigentümerin erarbeitet.