Lärmemissionen

Hier werden Sie über kommende Bauarbeiten und die absehbaren Lärmemissionen bei der Sanierung des Gaswerkareals informiert.

Häufig gestellte Fragen

Im Bereich der Kernzone wird auf einer Fläche von rund 5’000 m2 der Untergrund fünf bis elf Meter tief abgetragen. Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels werden dafür Spundwände erstellt und das Grundwasser in der Baugrube temporär abgesenkt. Insgesamt werden so ca. 34'000 m3 Material ausgehoben. Dieses Material wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbereitet oder direkt entsorgt. Im Anschluss wird die Baugrube mit geeignetem Aushubmaterial wieder aufgefüllt.

Das verschmutzte Material befindet sich im Untergrund und ist ohne Grabarbeiten nicht zugänglich. Entsprechend besteht keine unmittelbare Gefährdung für die Bevölkerung und die Nutzer des Areals sowie der benachbarte Aare. Energie Wasser Bern und die vom Unternehmen beauftragten Fachplaner sind sich der exponierten Lage der Baustelle aber bewusst und haben deshalb freiwillig über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vorsorglich umfassende Vorkehrungen und Schutzmassnahmen bezüglich Geruch, Emissionen, Wasserbehandlung und Verkehr getroffen.

Beim Aushub des verschmutzten Materials ist mit starken Geruchsemissionen zu rechnen. Deshalb hat sich Energie Wasser Bern freiwillig dazu entschieden, die Baugrube mit einem Zelt einzuhausen. Das Zelt wird im Unterdruck gehalten, um einen Austritt von Gerüchen oder Staub zu verhindern. Die Abluft des Zeltes wird vor dem Austritt über einen Aktivkohlefilter gereinigt. Eine Schmutzschleuse mit Radwaschanlage am Ausgang des Zeltes verhindert den Austrag von Staub und Schmutz im Baustellenbereich und ins öffentliche Strassennetz. Bei Bedarf wird der Baugrund im und um das Zelt während den Umgrabarbeiten befeuchtet, was die Entwicklung von Staub unterbindet. Messstationen ausserhalb des Zeltes überprüfen die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen fortlaufend. Transporte von stark verschmutztem Material erfolgen in luftdichten Containern. Des Weiteren wird das für die Grundwasserabsenkung abgepumpte Grundwasser vor Ort in einer Wasseraufbereitungsanlage gereinigt. Die Effizienz der Aufbereitungsanlage wird laufend mit chemischen Wasseranalysen überwacht. Sämtliche Messungen und Massnahmen erfolgen in enger Absprache mit dem zuständigen Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA).

Energie Wasser Bern plant den Start der Sanierung ab Ende August 2021 und den Abschluss der Sanierungsarbeiten bis 2023.

Die Stadtberner Stimmbevölkerung hat dem Kauf des Gaswerkareals zugestimmt. Seit dem 1. Januar 2021 gehört dieses nur der Stadt Bern. Auf der Industriebrache soll ein urbanes und vielseitig genutztes Quartier entstehen. Für die Entwicklung des Bauprojekts zur Nachnutzung des Areals wird die Stadt Bern zuständig sein. Ihr kommt auch die Planungshoheit zu. Die Stadtberner Stimmbevölkerung wird letztendlich über die notwendige Zonenplanänderung und somit über die künftige Nutzung entscheiden können.

Bis die notwendigen Planungsgrundlagen und Volksabstimmungen für eine neue Bebauung vorliegen und durchgeführt wurden, soll das Areal, dort wo es möglich ist, zwischengenutzt und besser zugänglich gemacht werden. Neben den bestehenden Nutzungen und dem Sanierungsperimeter gibt es einen Arealteil zwischen der Monbijoubrücke und der alten Mauer am Zirkusplatz, der für eine Zwischennutzung zur Verfügung steht. Informationen zu laufenden und geplanten Zwischennutzungsprojekten finden Sie hier. Interessierte Personen und Organisationen können sich mit ihren Anfragen direkt beim Schönau-Sandrain-Leist, oder bei der Koordinationsstelle Zwischennutzung der Stadt Bern melden.

Energie Wasser Bern hat grundsätzlich Verständnis für das Bedürfnis nach Zwischennutzungen und bietet entsprechend Hand, wo es die Gegebenheiten ermöglichen. Objektiv stört die Zwischennutzung den Betrieb von Energie Wasser Bern und anscheinend auch die Anwohnerschaft nicht. So blieben Beschwerden bisher weitestgehend aus und auch ein Baugesuchsverfahren für die befristete Zwischennutzung ohne Einsprachen. Dementsprechend wird die Besetzung geduldet, solang sie den Betrieb nicht stört sowie ruhig, geordnet und konfliktfrei abläuft. Die aktuelle Lösung wurde unter Begleitung der Koordinationsstelle Zwischennutzung der Stadt Bern und in Absprache mit der Stadt Bern als neue Grundeigentümerin erarbeitet.